Aufnahmebedingungen - Satzung § 4 (5)
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den geschäftsführenden Vorstand ein schriftliches
Aufnahmegesuch zu richten. Im Falle eines Aufnahmegesuches als ordentliches Mitglied, ist der
Antrag mit zwei Empfehlungsschreiben ordentlicher Mitglieder zu versehen.
Dergeschäftsführende Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag mit einfacher Mehrheit.
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